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Teichregeln

 

  • Fischen ist nur in der Zeit zwischen 07.00 Uhr (ab September 07.30 Uhr) und dem Eintreten der Abenddämmerung vom Ufer ausgestattet.
  • Fischereibeginn ohne Fischerkarte ist nur unter vorheriger telefonischer Anmeldung erlaubt!
  • Angeln mit einer Angelrute mit einem Köder ist gestattet, jedoch dürfen sich pro Angler nicht mehr als eine, bei Aufzahlung zwei Angelruten am Platz befinden!
  • Das Beaufsichtigen und Hantieren der ausgelegten Angelruten ist nur durch den Karteninhaber gestattet.
  • Das Mitbringen von Köderfischen aus fremden Gewässern ist verboten!
  • Köderfische dürfen nur mit dem Angelgerät (keine Reuse) für den Tagesbedarf entnommen werden!
  • Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist verboten!
  • Es dürfen nur Schonhaken oder Haken ohne Widerhaken verwendet werden. Keine Drillinge oder Mehrfachhaken!
  • Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten!
  • Fische, die nicht dem Mindestmaß entsprechen, sind mit nassen Händen vorsichtig von der Angel zu lösen und schonend ins Wasser zurückzusetzen, oder bei tief geschluckten Haken einfach den Flachs am Maul abschneiden!

 

Daher nach Möglichkeit keine rostfreien Schonhaken verwenden!

 

  • Das Ausweiden, Schuppen sowie Filettieren von Fischen ist am Teich verboten!
  • Das Hältern von Fischen ist nicht erlaubt!
  • Jeder angeeignete Fisch ist sofort mit Kugelschreiber vollständig in der Fangliste zu dokumentieren!
  • Das Fischen im Bereich der Seerosen ist nicht erlaubt!
  • Die Entnahme von Muscheln oder Krebsen ist verboten!
  • Der Inhaber dieses Erlaubnisscheines ist angehalten Verstöße gegen die Teichregeln unverzüglich den Kontrollorganen zu melden.

Den Kontrollorganen ist auf deren Verlangen der Fischfangerlaubnisschein, die Geräte und die gefangenen Fische vorzuweisen und ihnen die verlangten Auskünfte zu erteilen!

  • das Anfüttern ist verboten!
  • Ein Verstoß gegen die vorher angeführten Regeln hat den sofortigen und entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheines zur Folge!
  • Die eingehobene Kaution von 10 Euro wird nur bei Einhaltung der Teichregeln und der Rückgabe des Fischfangerlaubnisscheins rückerstattet.
  • Eltern haften für ihre Kinder!
  • Für Raucher sind an den Bäumen rote Dosen zur Zigarettenstummelentsorgung angebracht. Ein Stummel im Wasser verunreinigt ca. 300 l Wasser. Jedoch sind diese roten Dosen kein Papierkorb!
  • Bitte Halten Sie ihren Standplatz sauber! (Entsorgen Sie Ihren Müll zu Hause und nicht in der unmittelbaren Umgebung!)

 

Der Besitzer des Påcherteiches, die Familie Reichhold, sind nicht nur um die Einhaltung der Fischereiordnung und um den Besatz des Teiches sehr bemüht, sondern auch um die Sauberkeit am und um den Påcherteich.

Petri Heil! :)